Pflegedienst
Von Ihrer Pflegekasse werden Pflegesachleistungen und Pflegegeld gezahlt. Werden die Pflegesachleistungen nicht vollständig ausgeschöpft so wird die restliche Summe in Pflegegeld umgewandelt. Den Pflegebedürftigen stehen somit 100% zu.
Zudem besteht Anspruch auf:
• Verhinderungspflege von 1612,00 € pro Jahr. Diese Summe kann für stundenweise Unterstützung eingesetzt werden.
• Kurzzeitpflege von 1612,00 € pro Jahr. Davon können 50% für die stundenweise Unterstützung für die Pflege eingesetzt werden.
Pflegegrad | Pflegesachleistungen | Entlastungsleistungen |
1 | 0,00 € | 125,00 € |
2 | 689,00 € | 125,00 € |
3 | 1.298,00 € | 125,00 € |
4 | 1.612,00 € | 125,00 € |
5 | 1.995,00 € | 125,00 € |