Pflegedienst

Pflegedienst

Von Ihrer Pflegekasse werden Pflegesachleistungen und Pflegegeld gezahlt. Werden die Pflegesachleistungen nicht vollständig ausgeschöpft so wird die restliche Summe in Pflegegeld umgewandelt. Den Pflegebedürftigen stehen somit 100% zu.

Zudem besteht Anspruch auf:
• Verhinderungspflege von 1612,00 € pro Jahr. Diese Summe kann für stundenweise Unterstützung eingesetzt werden.
• Kurzzeitpflege von 1612,00 € pro Jahr. Davon können 50% für die stundenweise Unterstützung für die Pflege eingesetzt werden.

PflegegradPflegesachleistungenEntlastungsleistungen
10,00 €125,00 €
2689,00 €125,00 €
31.298,00 €125,00 €
41.612,00 €125,00 €
51.995,00 €125,00 €