Familienpflege

Familienpflege

Die Familienpflege unterstützt, wenn Mutter oder Vater durch Krankheit oder andere Notsituationen ausfallen. Sie kann in Anspruch genommen werden, wenn mindestens ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt oder eine Behinderung hat und die Betreuung nicht mehr gewährleistet ist.

• Krankenhausaufenthalt
• Pflegebedürftigkeit nach Krankenhausaufenthalt
• Kuraufenthalt und Rehabilitationsmaßnahmen
• psychischen Belastungen
• Risikoschwangerschaft, Mehrlingsgeburten und nach der Entbindung
• fehlende Strukturen und Fertigkeiten zur Haushaltsführung

Wir übernehmen in Absprache mit Ihnen die Weiterführung des Haushaltes, die Betreuung der Kinder sowie die Versorgung pflegebedürftiger Familienangehöriger.


Unsere Leistungen erbringen wir nach Maßgabe des § 38 SGB V sowie nach § 10 KVLG (1989).