Pflegedienst
Von Ihrer Pflegekasse werden Pflegesachleistungen und Pflegegeld gezahlt. Werden die Pflegesachleistungen nicht vollständig ausgeschöpft so wird die restliche Summe in Pflegegeld umgewandelt. Den Pflegebedürftigen stehen somit 100% zu.
Zudem besteht Anspruch auf:
• Verhinderungspflege von 1.612,00 € pro Jahr. Diese Summe kann für stundenweise Unterstützung eingesetzt werden.
• Kurzzeitpflege von 1.612,00 € pro Jahr. Davon können 50% für die stundenweise Unterstützung für die Pflege eingesetzt werden.
| Pflegegrad | Pflegesachleistungen | Entlastungsleistungen |
| 1 | 0,00 € | 131,00 € |
| 2 | 796,00 € | 131,00 € |
| 3 | 1.497,00 € | 131,00 € |
| 4 | 1.859,00 € | 131,00 € |
| 5 | 2.299,00 € | 131,00 € |
