Pflegedienst

Pflegedienst

Von Ihrer Pflegekasse werden Pflegesachleistungen und Pflegegeld gezahlt. Werden die Pflegesachleistungen nicht vollständig ausgeschöpft so wird die restliche Summe in Pflegegeld umgewandelt. Den Pflegebedürftigen stehen somit 100% zu.

Zudem besteht Anspruch auf:
• Verhinderungspflege von 1.612,00 € pro Jahr. Diese Summe kann für stundenweise Unterstützung eingesetzt werden.
• Kurzzeitpflege von 1.612,00 € pro Jahr. Davon können 50% für die stundenweise Unterstützung für die Pflege eingesetzt werden.

PflegegradPflegesachleistungenEntlastungsleistungen
10,00 €131,00 €
2796,00 €131,00 €
31.497,00 €131,00 €
41.859,00 €131,00 €
52.299,00 €131,00 €